Gesetzesänderungen + neue Gesetze ab dem 01.01.2017

//Gesetzesänderungen + neue Gesetze ab dem 01.01.2017

Gesetzesänderungen + neue Gesetze ab dem 01.01.2017

Gesetzesänderungen für Unternehmer

Höherer Gehaltsanteil bei betrieblicher Altersvorsorge steuerfrei
Aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, erhöht sich auch der Teil des Gehalts laut GDV, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag steigt von 2.976 € auf 3.048 € pro Jahr. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 € Steuervergünstigungen pro Jahr möglich.

Zusätzlicher Feiertag
Aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig ein Feiertag.

Gesetzesänderungen für Steuerzahler

Grundfreibetrag steigt*
Der Grundfreibetrag soll um 168 € auf 8.820 € steigen. Bei einem Ledigen werden ab einem zu versteuernden Einkommen über 8.820 €, bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften über 17.640 € im Jahr, Steuern fällig.

Eckwerte des Einkommensteuertarifs ändern sich *
Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden ausgeweitet, so sollen einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Ziel ist die „kalte Progression“ zu reduzieren, die durch das Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung entsteht. Der Steuersatz beginnt mit 14% bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8.821 € und steigt mit dem Einkommen bis auf 42% ab 54.058 €.

Unterhalt wird absetzbar *
Unterhaltskosten für einen Dritten als außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden. Für 2017 sind lt. des Steuerzahlerbundes max. 8.820 € abziehbar.

Altersvorsorge wird besser absetzbar 
Vorsorgeaufwendungen für das Alter, wie etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken, können besser abgesetzt werden. Lt. Steuerzahlerbund kann bei den Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 23.362 €, maximal 84% abgesetzt werden. Bei Arbeitnehmern werden steuerfreie Arbeitgeberanteile abgezogen.

Steuererklärung ohne Spendenbescheinigungen 
Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab 1. Januar 2017 müssen dem Finanzamt lt. Steuerzahlerbund die Bescheinigungen nur noch auf Anforderung vorgelegt werden.

Steuererklärung wird bei Freibetrag Pflicht* 
Wird monatlich ein Freibetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt, muss grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden – außer, wenn der Steuerzahler nur geringe Einkünfte, max. 11.200 € hat, muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Pauschbetrag für Umzugskosten steigt
Der Pauschbetrag für die Werbekosten bei berufsbedingten Umzug steigt ab 1. Februar auf 746 € für Ledige und auf 1.528 € für Verheiratete. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale auf 337 €. Ist aufgrund des Umzugs Nachhilfeunterricht notwendig, können die Kosten bis zu einem Betrag von 1.926 € geltend gemacht werden.

Altersentlastungsbetrag sinkt
Lt. Steuerzahlerbund sinkt 2017 der Altersentlastungsbeitrag auf 20,8% des Bruttolohns – höchstens aber 988 €. Er greift ab dem Jahr, das der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.

Gesetzesänderungen für Sparer

Rürup-Rente als Sonderausgabe besser absetzbar
Altersvorsorge wird besser absetzbar. Hierzu zählt auch die Rürup-Rente. Der steuerliche Höchstbetrag steigt von 22.767 auf 23.362 €, der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, steigt von 82% auf 84%.

Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt
Ab Januar gilt für Neuverträge von klassischen Lebensversicherungen ein niedrigerer Garantiezins von 0,9 %. Bei Bestandsverträgen ändert sich nichts.

Höhere Steuern für Auszahlungen von Versicherungen
Nach Angabe der Versicherungsbranche greifen 2017 bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln. Von Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht die nach 2004 abgeschlossen wurden, muss lt. GDV die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Vorausgesetzt das 60. Lebensjahr ist vollendet und der Vertrag hat min. zwölf Jahre bestanden.

Transparentere Informationen über Riester- und Basisrente 
2017 kommt lt. des Branchenverbandes GDV ein einheitliches Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Auf zwei Seiten werden die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften von Riester- oder Basisrenten erklärt.

Gesetzesänderungen für Immobilienbesitzer

Neue Förderung von Ökostrom 
Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks, Solaranlagen und von Biogas-Anlagen künftig keine gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben und den Zuschlag erhält, wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt.

Gesetzesänderungen für gesetzlich Versicherte

Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 % beziehungsweise 2,8 % bei Kinderlosen. In der Krankenversicherung bleibt er 2017 weitgehend unverändert bei durchschnittlich 15,7 % inkl. Zusatzbeitrag von 1,1%. Die Beitragssätze zur Rentenversicherung bleiben bei 18,7 % und für die Arbeitslosenversicherung bei 3,0 %.

Bemessungsgrenzen steigen*
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt im Westen auf 6.350 € und im Osten auf 5.700 € monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 €. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird 2017 auf Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt bis 57.600 € ausgeweitet.

Gesetzesänderungen für Familien

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen * 
Der Kinderfreibetrag von 7.248 € wird im ersten Schritt um 108 € erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Das Kindergeld soll um monatlich 2 € pro Kind steigen. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 €, für das dritte Kind 198 €. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 223 €. Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Dieser wird Anfang 2017 um 10 € auf je 170 € je Monat erhöht.

Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet*
Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen künftig besser abgesichert sein, wenn der Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert wird. Der sogenannte Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet. Die Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer von sechs Jahren abzuschaffen und die Altersgrenze von derzeit 12 auf 18 Jahre zu erhöhen.

Gesetzesänderungen für Patienten

Bessere Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegende
Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Eingeführt wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen und nicht mehr nach dem Zeitaufwand richtet. Demenzkranken werden die gleichen Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bisherigen drei Pflegestufen werden auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet. Ziel ist, dass keiner der 2,8 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt ist. Die Pflege eines Familienmitglieds soll unter anderem bei Sozialbeiträgen belohnt werden.

Gesetzesänderungen für Verbraucher

EEG-Umlage steigt 
Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne 2017 tiefer in die Tasche greifen. Die Ökostrom-Umlage steigt von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG-Umlage wird aus dem Preis, den Stromerzeuger erhalten und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom, berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, desto höher die Umlage. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben.

Umsatzsteuer für Fotobücher steigt
Ab 2017 werden Fotobücher mit 19 % statt 7 % Umsatzsteuer fällig.

Gesetzesänderungen für Rentner

Renten steigen
Rentner können für Mitte 2017 mit einer Erhöhung von bis zu 2 % rechnen.

Flexirente startet
Arbeitnehmer können flexibler aus dem Berufsleben ausscheiden. Künftig kann eine Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Anreiz soll sein, länger zu arbeiten. Diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, können künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6.300 € hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 % auf die Rente angerechnet.

Steuerpflichtiger Rentenanteil für Neurentner steigt
Nach Angaben des Steuerzahlerbundes erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 72 % auf 74 % für „neue“ Rentner mit Rentenbeginn ab 2017. Bei Bestandsrenten bleibe der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Gesetzesänderungen für Autofahrer

E-Auto beim Arbeitgeber aufladen wird steuerfrei                     
Für Arbeitnehmer ist kostenloses oder verbilligtes Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab 1. Januar 2017 steuerfrei. Die Regelung gelte für reine Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und zugelassene Elektrofahrräder und ist bis Ende 2020 befristet.

Gesetzesänderungen für Geringverdiener

Hartz-IV-Sätze steigen*
Zum Jahresbeginn 2017 sollen der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar von 404 auf 409 € pro Monat steigen. Die Grundsicherung für Kinder zwischen bis 6 Jahre beträgt 237 €, von 6 bis 13 291 € und bis 18 Jahre 311 € ab 1. Januar 2017.

* Hier können sich noch Änderungen ergeben. Teils sind die entsprechenden Gesetze noch nicht endgültig verabschiedet.

 

Verfasser:
Joachim Leber

Haftungsausschluss/Disclaimer: Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Im Zeitablauf oder durch Gesetzesänderungen können sich aber Änderungen ergeben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

2018-05-08T12:55:08+02:00 26. Januar 2017|Allgemein|