Sanierungsgutachten

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Sanierungsgutachten 2024-01-25T12:48:01+01:00

Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH-Rechtsprechung

Wie kann man ein Unternehmen sanieren, das in eine Krise geraten ist? Diese Frage beschäftigt viele Unternehmer, die sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sehen. Die Möglichkeit ist die Erstellung eines Sanierungskonzepts nach dem Standard IDW S 6, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. herausgegeben wird. Dieser Standard legt die Anforderungen an ein Sanierungskonzept fest, das als Grundlage für eine außergerichtliche Sanierung oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung dienen kann. Doch was sind die wesentlichen Inhalte und Neuerungen dieses Standards?

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 besteht aus zwei Schritten: der Prüfung der Sanierungsfähigkeit und der Erarbeitung eines Sanierungsplans. Die Sanierungsfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich in der Lage ist, seine Krise zu überwinden und langfristig zu bestehen. Dazu muss zunächst eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erstellt werden, die ausschließt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wird. Außerdem müssen geeignete Sanierungsmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit und die Renditefähigkeit des Unternehmens wiederherstellen oder verbessern. Dabei reicht es nicht aus, nur kurzfristig positive Cashflows zu erzielen, sondern es muss eine nachhaltige Wettbewerbsposition angestrebt werden.

Der Sanierungsplan enthält die konkreten Maßnahmen, die zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich sind. Diese können zum Beispiel eine Restrukturierung der Finanzierung, eine Optimierung der Kostenstruktur, eine Anpassung des Geschäftsmodells oder eine Veräußerung von Vermögenswerten umfassen. Der Sanierungsplan muss auch eine integrierte Planungsrechnung enthalten, die die erwarteten Auswirkungen der Maßnahmen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens darstellt. Die Planungsrechnung muss plausibel und realistisch sein und auf angemessenen Annahmen basieren.

Der Standard IDW S 6 wurde am 22.06.2023 vom Fachausschuss verabschiedet und im Oktober 2023 vom Hauptfachausschuss gebilligt. (Pressemitteilung IDW vom 06.12.2023) Die wichtigsten Änderungen sind:

– Der Standard nimmt stärker Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere zu den Themen Insolvenzreife, Fortführungsprognose und Gläubigerbenachteiligung.

– Der Standard berücksichtigt aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, wie zum Beispiel die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten und Cyberrisiken für die Sanierung von Unternehmen.

– Der Standard stellt klar, dass steuerliche Aus- und Folgewirkungen von Sanierungsmaßnahmen in der Planungsrechnung zu berücksichtigen sind.

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen, die sich in einer Krise befinden oder diese vermeiden wollen. Es bietet eine fundierte Analyse der Ursachen und des Ausmaßes der Krise sowie einen konkreten Fahrplan für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Es kann auch als Nachweis für die Sanierungsfähigkeit gegenüber Gläubigern, Gerichten oder anderen Stakeholdern dienen. Ein solches Konzept sollte jedoch nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern als ein Mittel zum Zweck: der Erhaltung und Steigerung des Unternehmenswerts.

Daher erstellen wir ein umfassendes Sanierungsgutachten. Hiermit können Sie den Banken belegen, dass Ihr Unternehmen sanierungsfähig und in Zukunft wieder wettbewerbs- und renditefähig ist.

Dabei dürfen Sie folgendes von uns erwarten:

Wir nehmen Ihre Ablauf- und Organisationsstruktur auseinander, durchleuchten Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und stellen diese transparent für alle Kapitalgeber dar.

Dabei durchlaufen wir in der Regel folgende Schritte:

  1. Wir starten mit einem unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen vor Ort
  2. Prüfen die Zahlen, Daten und Fakten Ihres Unternehmens
  3. Leiten geeignete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern oder Inhabern ab
  4. Unterstützen Sie bei der Umsetzung erster Maßnahmen
  5. Und fassen am Ende alle Punkte in einem Bericht zusammen

Wenn wir Ihrem Betrieb oder Ihrer Firma abschließend eine positive Fortführung aussprechen, kann es mit den gewonnenen Erkenntnissen und Ergebnissen aus der Unternehmensprüfung weiterlaufen und dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich weiterhin.

Gutachten nach IDW S6 vom 22.06.2023 und BGH-Rechtsprechung

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Keine Berechnung von Fahrt- oder Reisekosten innerhalb Baden-Württembergs.
Stand: 25.01.2024

In vielen Fällen ist ein Zuschuss des BAFA möglich, wobei der Mindestzuschuss 50 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal aber 1.750 € beträgt.

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Für die Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Zuschuss entsteht ein zusätzlicher Aufwand, der von Ihnen zu tragen ist. Insofern lohnt es sich nur bei relativ kleinen Unternehmen. Ansonsten übersteigt unser Aufwand den Zuschussbetrag.

Oder rufen Sie uns doch einfach an unter: 07631 / 7482960

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