Wer darf ein Sanierungsgutachten erstellen

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Wer darf ein Sanierungsgutachten erstellen 2019-10-22T16:26:21+02:00

Wer darf ein Sanierungsgutachten erstellen?

Grundsätzlich gibt es keine Prüfung, die man bestehen muss, um ein Sanierungskonzept erstellen zu dürfen. Jeder mit ausreichend Sachkunde ist dazu befugt. Auch das Unternehmen selbst darf das Gutachten erstellen.

Die Hürde besteht darin, dass das Gutachten am Ende den Anforderungen des BGH entsprechen muss.

Kapitalgeber fordern daneben, dass das Gutachten dem Standard IDW S6 entsprechen muss. Aber gültig ist nur die BGH Rechtsprechung.

Wer darf ein Sanierungsgutachten erstellen?

Wir können also festhalten:

  • Jeder darf ein Sanierungsgutachten erstellen.
  • Das Sanierungsgutachten ist nur gültig, wenn es der BGH-Rechtsprechung entspricht.
  • Der Fachmann muss unvoreingenommen sein.*
  • Und er muss Branchenkenntnisse vorweisen können.*

*Dies geht aus einem Urteil des BGH von 1997 hervor. Den Link dazu gibt’s hier.

Zu unserem Sanierungsgutachten