Sanierungsgutachten

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Sanierungsgutachten 2023-03-09T11:22:09+01:00

Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH-Rechtsprechung

Fortführungsprognose und Sanierungsgutachten gehen Hand in Hand – so wie wir mit Ihnen.

Die Sanierung ist ein hoch emotionaler Akt: Ihnen droht die Insolvenz, Ihre Mitarbeiter könnten den Arbeitsplatz verlieren und Ihr Traum vom eigenen Unternehmen droht zum Albtraum zu werden.

ATB Consulting möchte Ihnen auch an diesem schwierigen Punkt helfen. Es gilt die richtigen Schritte zu gehen, Licht ins Dunkle zu bringen und allen notwendigen Anforderungen gerecht zu werden.

Daher erstellen wir ein umfassendes Sanierungsgutachten. Hiermit können Sie den Banken belegen, dass Ihr Unternehmen sanierungsfähig und in Zukunft wieder wettbewerbs- und renditefähig ist.

Dabei dürfen Sie folgendes von uns erwarten:

Wir nehmen Ihre Ablauf- und Organisationsstruktur auseinander, durchleuchten Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und stellen diese transparent für alle Kapitalgeber dar.

Dabei durchlaufen wir in der Regel folgende Schritte:

  1. Wir starten mit einem unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen vor Ort
  2. Prüfen die Zahlen, Daten und Fakten Ihres Unternehmens
  3. Leiten geeignete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern oder Inhabern ab
  4. Unterstützen Sie bei der Umsetzung erster Maßnahmen
  5. Und fassen am Ende alle Punkte in einem Bericht zusammen

Wenn wir Ihrem Betrieb oder Ihrer Firma abschließend eine positive Fortführung aussprechen, kann es mit den gewonnenen Erkenntnissen und Ergebnissen aus der Unternehmensprüfung weiterlaufen und dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich weiterhin.

Unsere Sanierungsgutachten sind folgendermaßen aufgebaut und entsprechen damit auch den aktuellsten Anforderungen:

  1. Ist-Aufnahme Ihres Unternehmens und Prüfung der Zahlungsfähigkeit
  2. Ist-Analyse Ihrer Branche und des Marktes
  3. Planung
    1. Liquiditätsplanung
    2. Rentabilitätsplanung
    3. Maßnahmenplan abgeleitet am Leitbild des Unternehmens
  4. Aussage über die Fortführungsfähigkeit (i.S.d. §252 Abs.1 Nr.2 HGB) bzw. die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit

Bei kleineren Unternehmen können wir folgende Angebote erstellen:

Bis 10 Mitarbeiter                                                    10.900 Euro

Für größere Unternehmen wird auf Grund der zunehmenden Komplexität ein detailliertes Angebot erstellt.

Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Keine Berechnung von Fahrt- oder Reisekosten innerhalb Baden-Württembergs.
Stand: 09.03.2023

In vielen Fällen ist ein Zuschuss des BAFA möglich, wobei der Mindestzuschuss 50 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal aber 1.750 € beträgt.

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Oder rufen Sie uns doch einfach an unter: 07631 / 7482960

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