Corona – finanzielle Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen

//Corona – finanzielle Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Corona – finanzielle Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Zur Unterstützung von Unternehmen in Baden-Württemberg in der Corona-Krise soll es folgende finantielle Soforthilfen geben:

  • 9.000 Euro für Selbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
  • 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Diese können ab Mittwoch, den 25.03.2020 bei den zuständigen Kammern beantragt werden.

Es handelt sich um einmalige Zuschüsse.

Hier gelangen Sie direkt zur Seite „Soforthilfe Corona“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit aktuellen Erklärungen bzgl. der Anträge.

Hier gelangen Sie direkt zur Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohungsbau Baden-Württemberg vom 22. März 2020 (PDF).

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:05:42+02:00 23. März 2020|Corona|