Gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

//Gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die gilt bereits. Demnach sind die Arbeitgeber verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Damit schafft der Gesetzgeber Fakten, während die Bundesregierung noch daran arbeitet,  die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen.

Experten gehen davon aus, dass sich für Unternehmen und Beschäftigte weitreichende Änderungen ergeben. Nach den bisher praktizierten Modellen mussten Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit.

Dieses Urteil wirft Fragen auf. Vieles bleibt offen. Man darf gespannt sein auf den erst später erscheinenden Volltext der Entscheidung des BAG, aus dem sich Hinweise zur Konkretisierung ergeben.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-09-14T09:42:24+02:00 14. September 2022|Allgemein|