Einreichung der Unterlagen

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Einreichung der Unterlagen 2023-01-09T13:56:03+01:00

Einreichung der Unterlagen

Sobald die Beratung abgeschlossen ist und Sie die Rechnung(en) bezahlt haben, können Sie die Unterlagen für den Zuschuss einreichen.

Sie haben hierfür insgesamt 6 Monate Zeit. Die Frist beginnt, sobald Sie das Informationsschreiben erhalten haben, in dem Ihnen die Förderung unverbindlich in Aussicht gestellt worden ist.

Zuschüsse Beratung

Hier gelangen Sie direkt zur Seite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit ausführlichen Erläuterungen.

Danach müssen die Unterlagen dort im Online-Portal eingereicht werden: https://fms.bafa.de/BafaFrame/login

Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort.

Die Kennung ist die 7-stellige Vorgangsnummer (beginnt mit 1, ohne Bezeichnung UBF), die auf Ihrem Informationsschreiben steht.

Das Passwort ist Ihre Postleitzahl.

Einzureichen sind danach (als PDF) folgende Formulare:

  1. zur EU-KMU-Erklärung und zur De-minimis-Erklärung. (Dieses finden Sie auf der oben genannten Seite des ZHD) sowie Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblattes zur Achtung der Grundrechte der Europäischen Union.
  2. Bestätigungsschreiben des Regionalpartners bei Jungunternehmen.
  3. Beratungsbericht.
  4. Rechnung(en) des Beratungsunternehmens.
  5. Kontoauszug mit dem Nachweis, dass Sie die Rechnung(en) bezahlt haben. Hier muss darauf geachtet werden, dass Sie bankübliche Kontoauszüge einreichen.
  6. Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular erhalten Sie, nachdem Sie alle anderen Unterlagen hochgeladen haben in einer E-Mail vom ZHD. Dieses muss ausgedruckt, unterschrieben und dann abschließend als PDF hochgeladen werden.

Damit sind Ihre Unterlagen eingereicht.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden. Verwenden Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns kurz an unter: 07631 7482960. Sollten Sie Probleme beim Einreichen der Unterlagen haben, sind wir selbstverständlich auch für Sie da.

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