Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung ab 2023

//Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung ab 2023
Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung ab 2023 2023-06-12T15:24:03+02:00

Voraussetzungen für einen Zuschussantrag für Unternehmensberatung ab 2023

Um zu entscheiden, ob Sie die Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung erfüllen, müssen zwei Dinge beachtet werden. Zum einen muss Ihr Unternehmen und zum anderen Ihr Anliegen bzw. Auftrag zuschussfähig sein.

Daher haben wir uns gedacht, dass wir hier mal Licht ins Dunkel bringen sollten.

Nachfolgend sind zunächst die Bedingungen für Ihr Unternehmen und anschließend die Gegenstände, die bezuschusst werden, aufgelistet.

Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung

Bedingungen an das Unternehmen

Ihr Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein

  • Rechtlich selbständig sein im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder Freien Berufe
  • Unternehmenssitz und Betrieb in Deutschland haben
  • Weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr machen

Inhaltsabhängige Beratungsförderung:

  • Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker, wenn der Beratungsinhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind

Mögliche Fördergegenstände

Bei der Beratung von Unternehmen können folgende Beratungen gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen zu
    • wirtschaftlichen
    • finanziellen
    • personellen
    • und organisatorischen Fragen

der Unternehmensführung.

Beispiele hierfür können sein:

  • Kostensenkung
  • Umsatzsteigerung
  • Prozessoptimierung
  • Einführung neuer Techniken z.B. Digitalisierung

Weitere Bedingungen:

  • Jungunternehmen  bis ein Jahr (nach Gründung oder HR-Eintrag) benötigen zusätzlich noch ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises.
  • Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der maximalen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) mehrere Anträge für verschiedene in sich abgeschlossene Beratungen einreichen, 2 pro Jahr, insgesamt aber maximal 5 vom 01.01.23 bis 31.12.2026. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden.
  • Für alle Unternehmen gilt, dass die Beratungsleistung in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden muss.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.
  • Die überwiegenden Fördermittel zum Thema haben (sollten Sie also nur mehr Geld benötigen ist das Programm nichts für Sie , sollten Sie sich fragen, warum Sie mehr Geld benötigen dann sind Sie hier richtig und bei uns auch 😊 ).

Bei Fragen zu den Voraussetzungen für Zuschüsse für Unternehmensberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiter Informationen finden Sie hier.

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