2023 kommt die Mehrwegpflicht für den To-go-Bereich

//2023 kommt die Mehrwegpflicht für den To-go-Bereich

2023 kommt die Mehrwegpflicht für den To-go-Bereich

Ab Januar 2023 tritt eine Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor.

Restaurants, Kantinen, Lieferdienste und Caterer werden verpflichtet, als Alternative zu Einwegbehältern auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.

Es sollen dadurch weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box für Speisen (Takeaway-Essen).

Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe, die weniger als 5 Mitarbeitende beschäftigen und deren Verkaufsfläche unter 80 qm liegt. Damit sind beispielsweise Imbisse, Spätkauf-Läden oder Kioske gemeint. Die Kleinbetriebe müssen zwar nicht zwingend eine Mehrwegalternative anbieten, sind jedoch dazu verpflichtet, die Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behältnisse der Kund*innen zu füllen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-12-08T17:32:24+01:00 8. Dezember 2022|Allgemein|