Neues zur gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

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Neues zur gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Im September hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Doch bisher bestand Unsicherheit, wie das Urteil umzusetzen ist. Die schriftliche Begründung der Richter wurde am Wochenende veröffentlicht. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/

Daraus ergibt sich jetzt, dass die Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden tatsächlich erfassen müssen. Es sei nicht ausreichend, lediglich ein System zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnung muss nicht zwingend in elektronischer Form erfolgen, Papierform ist auch ausreichend. Hier wird dem Arbeitgeber die Entscheidung überlassen.

Die Zeiterfassung gilt nach Aussage des Gerichts ab sofort. Das heißt, es gibt keine Übergangsfrist. Es gibt auch keine Ausnahmen für Kleinbetriebe. Der Arbeitgeber darf die Pflicht zur Aufzeichnung an die Arbeitnehmer delegieren.

Eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung leitender Angestellter besteht nach Auffassung des Gerichts nicht.

Vertrauensarbeitszeit-Modelle dürften weiterhin möglich sein, wenn auch unter Voraussetzungen (selbst bestimmtes Arbeiten mit freier eigener Planung der Zeit).

Die Begründung des Gerichts schafft zum Teil Klarheit. Es bleibt abzuwarten welche zukünftigen Änderungen durch den Gesetzgeber erfolgen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-12-06T08:53:54+01:00 6. Dezember 2022|Allgemein|