Was Unternehmen jetzt im Blick haben sollten
Im Juni 2026 treten mehrere gesetzliche und wirtschaftliche Änderungen in Kraft, die nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen unmittelbar betreffen. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ergeben sich daraus sowohl Kostenrisiken als auch Anpassungsbedarf.
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Kraftstoffkosten: Unsicherer Kostenfaktor für Betriebe
Der staatliche Tankrabatt läuft planmäßig zum 30. Juni 2026 aus. Damit verbunden:
- Preissteigerungen von bis zu 14–17 Cent pro Liter sind möglich
- der tatsächliche Anstieg kann verzögert oder gestaffelt erfolgen
Einordnung für Unternehmen:
- Höhere Mobilitätskosten betreffen insbesondere:
- Handwerksbetriebe
- Logistik und Außendienst
- Dienstleister mit hohem Fahrzeuganteil
Gleichzeitig bleibt die Lage politisch unsicher. Ob die Maßnahme verlängert oder angepasst wird, ist momentan noch offen.
👉 ATB-Praxistipp:
Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, wie sich steigende Mobilitätskosten organisatorisch und wirtschaftlich abfedern lassen. Dazu gehören vor allem folgende Maßnahmen:
- Fahrtkosten neu kalkulieren
- Angebots- und Preiskalkulationen überprüfen
- gegebenenfalls Zuschläge oder Preisgleitklauseln berücksichtigen
- wo möglich Homeoffice anbieten
- Videokonferenzen stärker nutzen und Präsenztermine gezielt reduzieren
- bei Neuanschaffungen E-Mobilität als wirtschaftliche Alternative berücksichtigen
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Online-Verträge: Mehr Rechte für Kunden – mehr Pflichten für Anbieter
Ab 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht im Onlinegeschäft:
Ein Widerrufsbutton muss sichtbar und einfach nutzbar integriert werden.
Das bedeutet konkret:
- Widerruf muss so einfach sein wie der Vertragsabschluss
- komplizierte oder versteckte Prozesse sind nicht mehr zulässig
Betroffen sind u. a.:
- Online-Shops
- Buchungsportale
- digitale Dienstleistungen
- Vertragsabschlüsse über Websites und Apps
Einordnung für Unternehmen:
- direkter Anpassungsbedarf bei Website, Shop und AGB
- höhere Transparenz = geringere Hürden für Vertragsrücktritte
👉 ATB-Praxistipp:
- Widerrufsprozesse aktiv prüfen
- rechtliche Anforderungen umsetzen
- internen Ablauf für Widerrufe effizient gestalten und dokumentieren
→ Wer hier nicht sauber aufgestellt ist, riskiert Abmahnungen und Reputationsschäden.
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Stromkosten: Kleine Entlastung – aber differenziert betrachten
2026 wirken staatliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise, insbesondere durch Zuschüsse zu Netzentgelten.
Konkrete Effekte:
- Stromkosten können um etwa 3–4 % sinken
- für einen Durchschnittshaushalt entspricht das etwa 80–120 Euro pro Jahr
Einordnung für Unternehmen:
- Entlastung fällt oft spürbar geringer aus als frühere Preissteigerungen
- tatsächliche Wirkung hängt stark von:
- Verbrauch
- Tarifstruktur
- Standort
👉 ATB-Praxistipp:
- Energieverträge aktiv überprüfen
- Einsparpotenziale durch Tarifwechsel nutzen
- Energieverbrauch analysieren (Quick Wins oft möglich!)
- Überprüfung ortsfester und nichtortsfester Anlagen (wichtig für die Versicherung)
Siehe auch unseren Beitrag: „Viel Asche aber kein Phönix in Sicht“
Wie ist Ihr Versicherungsschutz? – ATB die Unternehmensberater
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Energy Sharing: Neue Chancen im Energiemanagement
Ab Juni 2026 wird „Energy Sharing“ rechtlich möglich.
Das bedeutet:
- lokal erzeugter Strom (z. B. PV-Anlagen) kann gemeinsam genutzt werden
- neue Modelle für:
- Gewerbeeinheiten
- Immobilienprojekte
- Unternehmensstandorte
Einordnung für Unternehmen:
- interessant für Betriebe mit:
- eigener Immobilie oder mit Erzeugern in der Nachbarschaft
- Dachflächen
- hohem Energieverbrauch
👉 ATB-Praxistipp:
- prüfen, ob sich Photovoltaik + gemeinschaftliche Nutzung lohnt
- Möglichkeiten in Gewerbeparks oder Immobilienportfolios bewerten
→ Mittelfristig kann das ein echter Wettbewerbsvorteil bei Energiekosten sein
👉 ATB-Einordnung:
Fazit für Unternehmen
Der Juni 2026 zeigt einmal mehr: Rahmenbedingungen verändern sich oft in kleinen Schritten – mit spürbarer Wirkung im Alltag und in der Kalkulation.
Unternehmen, die früh reagieren:
- behalten ihre Kosten im Griff
- vermeiden rechtliche Risiken
- nutzen Chancen aktiv (z. B. im Energiebereich)
Quellen: Verbraucherzentrale, Bundeswirtschaftsministerium sowie Medienberichte
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