Änderungen ab Februar 2023

//Änderungen ab Februar 2023

Änderungen ab Februar 2023

Auch zum 1. Februar treten wieder Änderungen in Kraft. Das „Wind-an-Land“-Gesetz tritt in Kraft, Herstellungsverbot für einige Energiesparlampen, ……

……. die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird abgeschafft.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/neuregelungen-februar-2023-2160558

Aber, …… dafür muss die Maske jetzt in die Verbandskästen, und zwar in doppelter Ausführung. Diese neue Norm für Auto-Verbandskästen wurde ja bereits vor einem Jahr festgelegt. Sie erinnern sich bestimmt. 😉

https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pressemeldungen/neue-kfz-verbandkasten-norm-um-medizinische-gesichtsmasken-ergaenzt-keine-austauschpflicht-bei-bestehenden-verbandkaesten

Jetzt läuft diese Schonfrist bzw. Übergangsfrist ab und das heißt, dass jeder Autofahrer in seinem Verbandskasten zusätzlich zwei Gesichtsmasken mitführen sollte. Sollte, weil das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorbereitet. Sollte aber 2023 noch kommen, ganz gestimmt!

Manch einer möchte jetzt anmerken, dass sich der Sinn nicht erschließt nach der Corona-Pandemie. Mit oder ohne gesetzliche Vorgabe ist es laut  Experten trotzdem empfehlenswert, die Ausstattung des Verbandskastens um die Mund-Nasen-Schutzmaske zu erweitern. Die Hemmschwelle bei der Hilfeleistung ist geringer. Und schließlich geht es um Schutz für Unfallopfer und Ersthelfende.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

2023-01-31T09:04:50+01:00 31. Januar 2023|Allgemein|