Änderungen ab 1. Februar 2024

//Änderungen ab 1. Februar 2024

Änderungen ab 1. Februar 2024

Auch im Februar gibt es Neues, hier eine Auswahl:

Microsoft Teams für Autofahrer verfügbar

Fahrer von Autos, die mit dem Google-Dienst Android ausgestattet sind, können ab Februar auch während der Fahrt an Microsoft-Teams-Meetings teilnehmen. Jedoch können sie sich nur per Audio zuschalten, damit sie beim Fahren nicht abgelenkt werden. Die neue Funktion wird im Laufe des Monats eingeführt.

Laut Microsoft-365-Raodmap heißt es: „Mit Teams auf Android Auto können Sie ganz einfach über die Kalenderansicht an Besprechungen teilnehmen, Ihre Kurzwahlkontakte schnell anrufen und Ihre letzten Anrufe auf Ihren Android-Telefonen ansehen.“

(Funktioniert aber schon länger, wie wir gehört haben 😉)

Digital Service Act: Mehr Verbraucherrechte und strengere Regeln für digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste: „Digital Services Act“ (DSA)

Ab dem 17. Februar 2024 gilt EU-weit der „Digital Services Act“ (DSA). Ziel ist es, einerseits Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienste­anbietern zu schaffen und andererseits Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen der Regeln an die Hand zu geben. So müssen Nutzer:innen zukünftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Aber auch wenn Inhalte fälschlicherweise gelöscht werden oder der Zugang zum Account verwehrt wird, müssen Anbieter dies begründen und diese Entscheidung muss überprüfbar sein. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Plattformen müssen zudem jegliche Werbung als solche kennzeichnen und klare Informationen bieten, wer dafür bezahlt hat. Gegenüber Minderjährigen müssen Plattformen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung. Die Überwachung und Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen erfolgt durch die EU-Kommission. Zuständig für die Durchsetzung in Deutschland und zentrale Beschwerdestelle für Verbraucher:innen soll hauptsächlich die Bundesnetzagentur als DSA-Koordinator sein.

Verbraucherrecht | Verbraucherzentrale.de

Alle Angaben ohne Gewähr

2024-01-31T10:16:33+01:00 31. Januar 2024|Allgemein|