Jetzt stellen wir Ihnen ein weiteres interessantes Förderprogramm vor:
Die Digitalisierungsprämie Plus BW
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Vorhaben zur Digitalisierung. Hierzu gehören die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software (keine Standard-Hardware), die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren, beispielsweise Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, Big-Data-Anwendungen,
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, beispielsweise Aufbau von digitalen Plattformen, Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen sowie
- Strategie und Organisation, beispielsweise erstmalige Nutzung von Cloudtechnologie oder Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 3.000.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss zwischen mindestens EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000 betragen. Sie bekommen keine Förderung für Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als EUR 5.000 und von mehr als EUR 15.000.
Sie können die Digitalisierungsprämie Plus in der Zuschussvariante erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragen. Die Frist beginnt mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank.
Sie können keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren, beispielsweise Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, Big-Data-Anwendungen,
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, beispielsweise Aufbau von digitalen Plattformen, Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen sowie
- Strategie und Organisation, beispielsweise erstmalige Nutzung von Cloudtechnologie oder Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz).
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen sowie als Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 15.000 und maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.
Die Höhe des jeweils aktuell gültigen Tilgungszuschusses können Sie der Konditionenübersicht der L-Bank entnehmen. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden.
Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.
Sie können die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragen. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.
Sie können keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
Ausführliche Infos hier: Digitalisierungsfinanzierung | L-Bank
Alle Angaben ohne Gewähr
Fortsetzung folgt!