Und hier noch ein Teil des Förderprogramms: Der Innovationsgutschein BW
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Sie bekommen die Förderung ausschließlich für Kosten, die Ihnen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für folgende erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden:
- wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten (Innovationsgutschein BW),
- wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen (Innovationsgutschein Hightech BW),
- wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Start-ups zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech (Innovationsgutschein Start-up BW).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500,
- bei den Innovationsgutscheinen Start-up BW und Hightech BW höchstens EUR 20.000.
Die Förderung wird Ihnen einmal im Kalenderjahr gewährt. Insgesamt können Sie maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Innovationsgutscheine Start-up BW bekommen. Wenn Sie bereits einen Gutschein erhalten haben und einen 2. bekommen möchten, muss
- die Förderung durch den vorherig gewährten Innovationsgutschein gänzlich abgeschlossen sein,
- Ihr aktuelles Vorhaben/die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweisen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die L-Bank. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.
Ausführliche Informationen gibt es hier: Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen | L-Bank
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