Auch im August gibt es Neuregelungen, hier eine Auswahl:
Passbilder müssen digital vorliegen
Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital vorliegen. Das gilt für: Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Papier-Passbilder dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Die bis 31. Juli 2025 geltende Übergangsregelung ist ausgelaufen.
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Strengere EU-Regeln für Geräte mit Funkverbindung
Ob Smartphones, Tablets, smarte Haushaltsgeräte oder vernetzte Drucker – ab dem 1. August gelten in der EU neue Cybersicherheitsregeln für alle Geräte mit Funkverbindung – etwa über WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk. Ein CE-Kennzeichen macht deutlich, dass die Geräte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen. Das bedeutet unter anderem: sichere Passwörter oder bei Spielzeugen eine Zugangssteuerung durch die Eltern.
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Mehr Transparenz und Sicherheit bei Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)
Ab 2. August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen, die vielseitig einsetzbar sind, Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung befolgen. Es geht zum Beispiel um Anwendungen, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen können. Für besonders leistungsfähige KI-Modelle, die ein sogenanntes systemisches Risiko darstellen, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.
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