1. Änderungen der Kosten für Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025

Hintergrund: EU-Vorgaben für Echtzeitüberweisungen

Zum 9. Oktober 2025 müssen alle Banken in der Eurozone Pflicht-Echtzeitüberweisungen nicht nur empfangen, sondern auch ausführen können. Die Überweisungsgeschwindigkeit liegt dann bei maximal zehn Sekunden – rund um die Uhr, an jedem Kalendertag.

Kostenvorgaben: Keine Zusatzkosten und Kostenobergrenze

Echtzeitüberweisungen dürfen künftig nicht teurer sein als normale SEPA-Überweisungen. Fallen für eine Standardüberweisung zum Beispiel 50 Cent an, darf auch die Echtzeitüberweisung maximal 50 Cent kosten. Banken sind verpflichtet, für eingehende und ausgehende Echtzeittransaktionen dieselben Gebühren zu verlangen wie für Standard-Transaktionen; zusätzliche Aufschläge sind untersagt.

Was bedeutet das für Bankkunden?

    • Viele Institute verlangten bisher Gebühren bis zu 1,50 € pro Echtzeitüberweisung.
    • Ab Oktober 2025 entfallen diese Aufschläge: Verbraucher sparen künftig oftmals den früher üblichen Euro-Betrag.
    • Da normale SEPA-Überweisungen für private Girokonten häufig gebührenfrei sind, werden Echtzeit-Sendungen in der Regel ebenfalls kostenfrei sein.

2. IBAN-Namensabgleich ab Oktober 2025

    • Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken im Euroraum den IBAN-Namensabgleich (auch „Verification of Payee“, VoP) anbieten.
    • Ziel: Fehlüberweisungen und Betrug durch falsche Empfängernamen oder Zahlendreher vermeiden.
    • Bisher wurde nur die IBAN geprüft – künftig wird auch der Empfängername abgeglichen.

Wie funktioniert der Abgleich?

    • Nach dem Einreichen einer Überweisung prüft die Bank innerhalb weniger Sekunden,ob der eingegebene Name mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen zur IBAN passt. Das Ergebnis wird in einem Ampelsystem dargestellt:
    • vollständige Übereinstimmung – grün 🟢
    • nur teilweise Übereinstimmung – gelb 🟡
    • gar keine Übereinstimmung – rot 🔴
    • bei einem technischen Fehler – leer ⚪️
    • Bei „rot“🔴kann die Zahlung gestoppt oder manuell bestätigt werden.

Was bedeutet das für Unternehmen und Selbstständige?

    • Stammdaten müssen überprüft und aktualisiert werden
      • Namen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern müssen genau mit den Kontoinhabernamen übereinstimmen, auch der eigene Unternehmensname muss exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmen
      • Tippfehler, fehlende Zusätze (z.  „GmbH“) oder abweichende Namen können zu Problemen führen.
      • Auch die Kontodaten auf Rechnungen sollten dem bei der Bank hinterlegten Namen entsprechen.

Technische und rechtliche Rahmenbedingungen

    • Banken dürfen keine Gebühren für den Abgleich verlangen (EU-Verordnung 2024/886).
    • Jede Bank entscheidet selbst, mit welchem Anbieter sie den Abgleich umsetzt.

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