Auch im November gibt es Neuregelungen, das Wichtigste hier:

Zukunfts-Kompass Handwerk

Ab Ende November 2025 wird das digitale Tool „Zukunfts-Kompass Handwerk“ für alle Handwerksbetriebe in Deutschland frei verfügbar sein. Dieses Online-Werkzeug wurde speziell entwickelt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handwerk zu vereinfachen und praxisnah zu gestalten. Bislang war es nur als Beta-Version für ausgewählte Testbetriebe zugänglich. Jetzt steht es allen offen.

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist für die meisten Handwerksbetriebe freiwillig, kann aber strategische Vorteile bringen. Ein solcher Bericht zeigt, wie ein Betrieb ökologische, soziale und ökonomische Verantwortung übernimmt. Das kann sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Betriebe mit klarer Nachhaltigkeitsstrategie haben bessere Chancen, öffentliche Aufträge zu erhalten. Zudem wird es für sie einfacher sein Kredite zu bekommen und sich attraktiv gegenüber Kunden und Mitarbeitenden zu positionieren.

Der Zukunfts-Kompass wurde von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) entwickelt – im Rahmen eines Projekts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Unterstützt wurde die Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).  Sie orientiert sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), einem etablierten Rahmenwerk für nachhaltiges Wirtschaften.

Das Tool bietet eine geordnete und verständliche Anleitung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, inklusive Beispielen, Vorlagen und branchenspezifischen Empfehlungen. Damit können auch kleinere Betrieben ohne großen Aufwand einen professionellen Bericht erstellen.

Zukunfts-Kompass Handwerk | Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Verbraucherkredite: Buy Now – Pay Later

Ab dem 20. November 2025 treten neue Verbraucherschutzregeln in Kraft und die betreffen insbesondere Klein- und Kurzzeitkredite unter 200 Euro. Ziel dieser Änderungen ist es, Verbraucher – vor allem Haushalte mit geringem Einkommen – besser vor Überschuldung zu schützen. Künftig müssen auch bei sogenannten Minikrediten und „Buy Now – Pay Later“-Angeboten Kreditwürdigkeitsprüfungen durchgeführt werden, selbst wenn es sich um kleinere Beträge handelt.

Diese Regelungen gehen auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie zurück, die bereits im Oktober 2023 beschlossen wurde. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die verbesserte Transparenz. Verbraucher werden künftig klarer und verständlicher über die tatsächlichen Kosten eines Kredits informiert – einschließlich der Art und Höhe von Gebühren sowie der möglichen Konsequenzen bei verspäteter Rückzahlung. Außerdem ist es dann möglich, Kreditverträge vollständig online abzuschließen, was den Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtert und modernisiert.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie kann hier nachgelesen werden:

Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

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