Viel Asche aber kein Phönix in Sicht

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Viel Asche aber kein Phönix in Sicht

Es ist der Super-GAU jedes Unternehmens: Das Firmengebäude brennt ab.

Was dann folgt, ist meistens viel Asche – im doppelten Sinne und von den psychischen Belastungen mal ganz abgesehen. Denn trotz Betriebsunterbrechungsversicherung, Gebäudeversicherung und anderen vorsorglich getroffenen Absicherungen hat uns unsere Berufserfahrung als Berater gezeigt, dass viele Betroffene nach einem Feuerschaden alleine gelassen werden. Obwohl eine Versicherung besteht, reicht oft der Versicherungsschutz nicht aus oder die Zahlungen gehen so verzögert bei Geschädigten ein, dass es oft zu hohen und schmerzlichen Vorfinanzierungen kommt.

Während man also den einen Schock noch nicht richtig verdaut hat, muss man bereits weiteren Ärger mit der Versicherung ausbaden und mit der eigenen Hausbanken über Finanzierungsmöglichkeiten sprechen – eine fast unzumutbare und in jedem Fall nicht wünschenswerte Situation.

Hinter folgenden Punkten und Fragen, die wir für Sie einmal versucht haben aufzulisten (kein Anspruch auf Vollständigkeit), verstecken sich Bereiche, bei denen die Versicherung oft versucht, Leistungen zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern. Treffen Sie daher rechtzeitig und regelmäßig Vorkehrungen, um sich bestmöglich abzusichern.

1. Gemäß der Versicherungsbedingungen sind Fristen für die VDE-Überprüfungen vorgegeben, hierzu werden die entsprechenden Angaben zu den Fristen (ortsfeste und nicht ortsfeste Anlagen) benötigt und diese müssen unbedingt von Ihnen eingehalten werden.

2. Sind Sie darüber informiert, welche weiteren Obliegenheitsverpflichtungen das Unternehmen bei den einzelnen Versicherungen übernimmt?

3. Brennt das Gebäude ab, wie wird erreicht, dass die Versicherung auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet.

4. Im Falle eines Brandes oder ähnlichem und dem Verlust der Maschinen würde eine Versicherung bei einer Betriebsunterbrechung die Abschreibungen nicht bezahlen. Da die Abschreibung den Tilgungen entsprechen, die grundsätzlich weiter zu bezahlen sind, ist eine Versicherungsleistung notwendig. Haben Sie hierfür eine Bestätigung Ihrer Versicherung vorliegen?

5. Je nach Rechtsform des Unternehmens, sollen auch die Privatentnahmen der Unternehmer abgesichert sein. Wie werden die Privatentnahmen versichert und wie werden diese auch im Rahmen der Betriebsunterbrechung berücksichtigt bzw. bezahlt?

6. Hätten Sie es gewusst: Im Falle eines Versicherungsfalls, wird bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung wie folgt abgerechnet:

  • Umsatz-/Leistungsausfall versicherter Anteil = Brutto-Ausfallschaden
  • Abzgl. Einsparungen und Erwirtschaftungen (z. B. AfA) = Netto-Ausfallschaden
  • zzgl. Schadenminderungskosten (z.B. Provisorien, Fremdleistungen, Beschleunigungskosten) = Schadenhöhe (fortlaufende Kosten und Gewinn)

7. Ist durch die Versicherung gewährleistet, dass die Versicherungsleistung auch im Falle eines Verlusts im Vorjahr ausreichend ist? Auch ein Thema der Privatentnahmen.

8. Wie wird durch die Versicherung garantiert, dass die Schadenshöhe der Versicherungsleistung der Schadenshöhe entspricht (Stichwort ältere Maschinen, die nicht mehr hergestellt werden)?

9. Die Betriebseinrichtung ist schon älter, wann bekommt das Unternehmen auch bei einer Neuwertversicherung den Neuwert und wann einen Zeitwert ersetzt?

10. Ist der maximale Betriebsunterbrechungsschaden versichert oder was bedeutet es für die Versicherungsleistung, wenn der Neubau des Gebäudes mehr als 12 Monate benötigt?

11. Wie kann ermöglicht werden, dass bei einer Versicherung des Warenlagers und der halbfertigen Arbeiten jeweils der tatsächliche Bestand versichert ist, obwohl – insbesondere bei hohen Wareneinsätzen – die Inventurbestände zum Jahresende meist bewusst niedrig gehalten werden?

12. Falls eine Versicherung der Datenbestände vorliegt: wie lauten die Bedingungen für die Aufbewahrung der Sicherungen, Häufigkeit und Aufbewahrungsort?

13. Falls Saisonalität (z.B. Tourismus, Bauferien, geringere Umsätze im Winterhalbjahr) in Ihrem Betrieb eine Rolle spielt: wie schließt die Versicherung aus, dass bei einem Schadenseintritt zu Beginn der Hochsaison (z.B. 2. Halbjahr) die Versicherungsleistung sich zu großen Teilen auf die Nebensaison (z.B. 1. Halbjahr) stützt?

14. Wie sind die Bedingungen bei der Bestellung der Gutachter und das Mitspracherecht des Unternehmens?

15. Wie sind die Bedingungen bei Schiedsgerichtsverfahren? Und wie verhält es sich mit der Kostentragung in solchen Fällen?

Bei weiteren Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt?

Ihr
ATB-Team

2019-11-15T09:14:11+01:00 23. November 2018|Gesetze|