Die neue Bundesregierung hat nicht nur verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und eine Senkung der Körperschaftssteuer beschlossen, sondern auch bedeutende Erleichterungen bei der E-Mobilität für Unternehmen eingeführt. Dies zeigt erneut, dass die Regierung ihre Versprechen einlöst und aktiv Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Technologien ergreift.
Für neue und reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, wird es eine besonders hohe Abschreibung von 75 Prozent geben. Im Jahr nach dem Kauf lassen sich noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, ihre Investitionen in E-Fahrzeuge schneller und effizienter steuerlich geltend zu machen, was die Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität erheblich fördert.
Zusätzlich wird die Bruttopreisgrenze von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht. Bei der Bemessungsgrundlage soll der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Diese Anpassungen machen es für Unternehmen attraktiver, in hochwertige Elektrofahrzeuge zu investieren und tragen somit zur weiteren Verbreitung der E-Mobilität bei.
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