3-Wochen-Frist für Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen durch Corona soll bis Ende September 2020 ausgesetzt werden

//3-Wochen-Frist für Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen durch Corona soll bis Ende September 2020 ausgesetzt werden

3-Wochen-Frist für Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen durch Corona soll bis Ende September 2020 ausgesetzt werden

In einer Pressemitteilung vom 16.03.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitgeteilt, dass die reguläre 3 Wochen-Frist bzgl. der Insolventantragspflicht für von der Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll. Dies sei derzeit in Bearbeitung.

Begründung: Die Bearbeitung der Anträge (öffentliche Hilfe; Finanzierung; Sanierung) könne derzeit nicht in 3 Wochen abschließend bearbeitet werden.

Voraussetzung: Grund der Insolvenz sind die Auswirkungen von Corona und es bestehen begründete Aussichten auf Sanierung.

Weitere Infos hierzu direkt in der Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:07:20+02:00 17. März 2020|Corona|