Die geänderte Corona-Verordnung vom 1. November 2020 ist online!

//Die geänderte Corona-Verordnung vom 1. November 2020 ist online!

Die geänderte Corona-Verordnung vom 1. November 2020 ist online!

Am 1. November 2020 wurde die Corona-Verordnung erneut geändert:

Diese Änderungen gelten vom 2. November bis zum 30. November 2020.

 

Einrichtungen, die schließen müssen, sind, unter anderem:

  • Messen
  • Vergnügungsstätten
  • öffentliche und private Sportanlagen
  • Gastgewerbe
  • Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Schwimmbäder
  • Freizeitparks

 

Im Einzelhandel muss sichergestellt werden, dass zeitgleich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter anwesend ist.

Wenn die gesamte Verkaufsfläche kleiner als 10 Quadratmeter ist, darf nur 1 Kunde anwesend sein.

 

Hier finden Sie eine genaue Übersicht der Einrichtungen, die schließen müssen, sowie weitere Informationen und Erläuterungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:54:16+02:00 2. November 2020|Corona|