Unter den zahlreichen Förderprogrammen, die derzeit angeboten werden, haben wir einige für Sie rausgesucht, die wir im Folgenden vorstellen. Diesmal geht es um Digitalisierungsmaßnahmen.
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511) und Haftungsfreistellung (512)
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung unterstützt die KfW Unternehmen und Freiberufler bei Investitionen und Betriebsmitteln für Digitalisierungsmaßnahmen. Abhängig von Art und Umfang des Vorhabens gibt es drei Förderstufen mit jeweils attraktiveren Zinskonditionen und teils Zuschüssen. Die Variante 512 erweitert das Programm 511 um eine 50-%ige Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank, sofern der Antragsteller mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann.
Förderstufen und Konditionen
Stufe | Bezeichnung | Zielgruppe | max. Kreditbetrag | Zinssatzvergünstigung | Zuschuss |
1 | Basisdigitalisierung | KMU (<250 MA≤ 50 Mio Umsatz) | bis 7,5 Mio € | Grundförderung | keine |
2 | LevelUp-Digitalisierung | Freiberufler + KMU | bis 25 Mio € | erhöhte Vergünstigung | 5 % |
3 | HighEnd-Digitalisierung | wie Stufe 2 + großes Vorhaben (< 3 % Umsatz) oder KI-Einsatz | bis 25 Mio € | maximale Vergünstigung | bis 5 % |
Die Konditionen verbessern sich von Stufe 1 bis Stufe 3; in Stufe 3 entfallen Bereitstellungsprovisionen und der Zinssatz ist am niedrigsten.
Förderfähige Maßnahmen
Stufe 1 Basisdigitalisierung – Standard-Hardware (PCs, Laptops, mobile Endgeräte) – Basis-Software (Office-Pakete, Virenscanner, lokale Firewalls) – Aufbau innerbetrieblicher Breitbandnetze – Datenerfassung zur Prozessoptimierung
Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung – Prozessdigitalisierung und vernetzte Produktionssysteme – Digitale Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten – Social-Media-Konzepte und Online-Marktplätze – IT- und Datensicherheitskonzepte – Weiterbildung zu Digitalkompetenzen und IT-Sicherheit
Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung – Einsatz von Big-Data-Analysen und KI-Lösungen unternehmensintern – Entwicklung und Integration digitaler Geschäftsmodelle – Großvolumige Vorhaben mit hohem Innovationsgrad – Voraussetzung: Kreditvolumen > 3 % des letzten Jahresumsatzes oder gezielter KI-Einsatz
Zielgruppen und Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind: Freiberufler und Einzelunternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio € Umsatz (Stufe 1)
- Unternehmen bis 500 Mio € Jahresgruppenumsatz (Stufen 2 und 3)
- Für Programm 512: mindestens zwei vorliegende Jahresabschlüsse
- Sitz in Deutschland (oder – bei Tochtergesellschaften – Auslandsniederlassung in Deutschland)
- Stufe 1 nur nach Durchführung des KfW-Digitalisierungs-Checks
Kreditdetails
- Laufzeit: bis 10 Jahre (Teil- oder Volltilgung möglich)
- Tilgungsfreie Zeit: bis 2 Jahre (je nach Wahl)
- Auszahlung: wahlweise in Einmalsumme oder abrufbar bis 24 Monate (Stufe 1) bzw. 12 Monate (Stufen 2/3) nach Zusage
- Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung
- Sicherheiten: Hausbank ermittelt je nach Bonität, bei 512 trägt KfW 50 % des Ausfallrisikos
Antragstellung
- Finanzierungsgespräch mit der Hausbank (aktenkundig vor Vorhabenstart).
- Kreditantrag über Hausbank bei KfW stellen.
- Für Stufen 2/3 optional Zuschussantrag (bis 3 Monate nach Kreditzusage).
- Kreditvertrag abschließen und Mittel abrufen.
- Nach Vollauszahlung Zuschuss über separaten Auszahlungsantrag bei der KfW beantragen (512 nur Kredit).
Digitalisierungs-Check
Der kostenlose Digitalisierungs-Check ist eine ca. 20-minütige Selbsteinschätzung zum Digitalisierungsgrad. Für Stufe 1 ist der Check verpflichtend; das Ergebnis wird über die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“ nachgewiesen. Er liefert zudem Handlungsempfehlungen für weitere Digitalisierungsmaßnahmen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Fortsetzung folgt!