Die neue Bundesregierung hat neben den Maßnahmen der Steuersenkung, Abschreibung, E-Mobilität auch die Forschungszulage ausgeweitet hat. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage und die Vereinfachung der förderfähigen Aufwendungen wird es mittelständischen Unternehmen erleichtert, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro angehoben. Diese Maßnahme ermöglicht es Unternehmen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter auszubauen und somit einen wichtigen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung und zum wirtschaftlichen Wachstum zu leisten.
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