Unter den zahlreichen Förderprogrammen, die derzeit angeboten werden, haben wir einige für Sie rausgesucht, die wir im Folgenden vorstellen. Diesmal geht es um Digitalisierungsmaßnahmen.

ERP-Förderkredit Digitalisierung (511) und Haftungsfreistellung (512)

Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung unterstützt die KfW Unternehmen und Freiberufler bei Investitionen und Betriebsmitteln für Digitalisierungsmaßnahmen. Abhängig von Art und Umfang des Vorhabens gibt es drei Förderstufen mit jeweils attraktiveren Zinskonditionen und teils Zuschüssen. Die Variante 512 erweitert das Programm 511 um eine 50-%ige Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank, sofern der Antragsteller mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann.

Förderstufen und Konditionen
Stufe Bezeichnung Zielgruppe max. Kreditbetrag Zinssatzvergünstigung Zuschuss
1 Basisdigitalisierung KMU (<250 MA≤ 50 Mio Umsatz) bis 7,5 Mio € Grundförderung keine
2 LevelUp-Digitalisierung Freiberufler + KMU bis 25 Mio € erhöhte Vergünstigung 5 %
3 HighEnd-Digitalisierung wie Stufe 2 + großes Vorhaben (< 3 % Umsatz) oder KI-Einsatz bis 25 Mio € maximale Vergünstigung bis 5 %

Die Konditionen verbessern sich von Stufe 1 bis Stufe 3; in Stufe 3 entfallen Bereitstellungsprovisionen und der Zinssatz ist am niedrigsten.

Förderfähige Maßnahmen

Stufe 1 Basisdigitalisierung – Standard-Hardware (PCs, Laptops, mobile Endgeräte) – Basis-Software (Office-Pakete, Virenscanner, lokale Firewalls) – Aufbau innerbetrieblicher Breitbandnetze – Datenerfassung zur Prozessoptimierung

Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung – Prozessdigitalisierung und vernetzte Produktionssysteme – Digitale Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten – Social-Media-Konzepte und Online-Marktplätze – IT- und Datensicherheitskonzepte – Weiterbildung zu Digitalkompetenzen und IT-Sicherheit

Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung – Einsatz von Big-Data-Analysen und KI-Lösungen unternehmensintern – Entwicklung und Integration digitaler Geschäftsmodelle – Großvolumige Vorhaben mit hohem Innovationsgrad – Voraussetzung: Kreditvolumen > 3 % des letzten Jahresumsatzes oder gezielter KI-Einsatz

Zielgruppen und Voraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind: Freiberufler und Einzelunternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio € Umsatz (Stufe 1)
  • Unternehmen bis 500 Mio € Jahresgruppenumsatz (Stufen 2 und 3)
  • Für Programm 512: mindestens zwei vorliegende Jahresabschlüsse
  • Sitz in Deutschland (oder – bei Tochtergesellschaften – Auslands­niederlassung in Deutschland)
  • Stufe 1 nur nach Durchführung des KfW-Digitalisierungs-Checks
Kreditdetails
  • Laufzeit: bis 10 Jahre (Teil- oder Volltilgung möglich)
  • Tilgungsfreie Zeit: bis 2 Jahre (je nach Wahl)
  • Auszahlung: wahlweise in Einmal­summe oder abrufbar bis 24 Monate (Stufe 1) bzw. 12 Monate (Stufen 2/3) nach Zusage
  • Vorfälligkeits­entschädigung bei vor­zeitiger Rückzahlung
  • Sicherheiten: Hausbank ermittelt je nach Bonität, bei 512 trägt KfW 50 % des Ausfallrisikos
Antragstellung
  1. Finanzierungsgespräch mit der Hausbank (aktenkundig vor Vorhabenstart).
  2. Kreditantrag über Hausbank bei KfW stellen.
  3. Für Stufen 2/3 optional Zuschussantrag (bis 3 Monate nach Kreditzusage).
  4. Kreditvertrag abschließen und Mittel abrufen.
  5. Nach Vollauszahlung Zuschuss über separaten Auszahlungsantrag bei der KfW beantragen (512 nur Kredit).
Digitalisierungs-Check

Der kostenlose Digitalisierungs-Check ist eine ca. 20-minütige Selbsteinschätzung zum Digitalisierungsgrad. Für Stufe 1 ist der Check verpflichtend; das Ergebnis wird über die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“ nachgewiesen. Er liefert zudem Handlungsempfehlungen für weitere Digitalisierungsmaßnahmen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Fortsetzung folgt!