Förderhöhe für Beratung
Wie auf den Seiten unserer Gutachten bereits angedeutet wurde, ist die Förderhöhe für Beratung abhängig von der Lage, dem Alter und der Situation des Unternehmens.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, haben wir alle Möglichkeiten in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Dabei ergeben sich folgende Zuschüsse:
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als zwei Jahre am Markt |
4.000 Euro | neue Bundesländer | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen länger als zwei Jahre am Markt | 3.000 Euro | neue Bundesländer | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Quelle: bafa.de
Zur Erklärung:
Die Bemessungsgrundlagen sind die entstandenen Beratungskosten, welche durch einen Zuschuss begünstigt werden. Sollten höhere Beratungskosten anfallen, wird dennoch der „maximale Zuschuss“ ausgezahlt. Sofern weniger Aufwand entsteht, greift der Fördersatz.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden. Verwenden Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns kurz an unter: 07631 7482960. Sollten Sie Probleme bei der Antragsstellung haben sind wir selbstverständlich auch für Sie da.