15. Juli 2020 – Sofortbürgschaften für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

//15. Juli 2020 – Sofortbürgschaften für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

15. Juli 2020 – Sofortbürgschaften für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

Seit dem 15. Juli können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sofortbürgschaften beantragen.

Um auch die kleinen Betriebe mit dringend benötigter Liquidität zu versorgen, da der KfW-Schnellkredit hier nicht verfügbar war, gibt es jetzt die Möglkichkeit bei den deutschen Bürgschaftsbanken eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro zu erhalten.  Hierzu muss beim Portal Ermoeglicher.de eine positive Prüfung erfolgen, nachder eine elektronsiche Vorabzusage möglich ist.

Alternativ kann die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro beantragen.

Mehr Infos finden Sie hier: https://sofortbuergschaft-bw.ermoeglicher.de/

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:57:36+02:00 16. Juli 2020|Corona|