Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

//Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird nochmal vereinfacht und auch aufgestockt:

Einheitlich können jetzt alle Unternehmen ab einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % die Hilfe beantragen unabhängig davon beispielsweise, ob die Unternehmen direkt oder indirekt betroffen sind.

Die Höhe der monatlichen Förderung ist auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben worden, innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate November 2020 bis Juni 2021.

Abschlagszahlungen möglich für alle antragsberechtigten Unternehmen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im Fördermonat.

Hier geht’s direkt zum PDF des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit genauen Infos und Erläuterungen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:48:44+02:00 21. Januar 2021|Corona|