Änderungen zum 1. April 2023

//Änderungen zum 1. April 2023

Änderungen zum 1. April 2023

Maler und Lackierer

Diese Berufsgruppen erhalten ab April 2023 einen höheren Stundenlohn. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt gibt bekannt, dass Gesellen 14,50 € pro Stunde bekommen. Für Helfer gilt jetzt eine Lohnuntergrenze von 12,50 €.

Leiharbeiter

Die IG Metall teilt mit, dass der tarifliche Mindestlohn für Leiharbeiter auf 13,00 € steigt (erste Stufe). Die zweite Stufe dieser Lohnerhöhung soll im Januar 2024 erfolgen.

Bauhauptgewerbe

Der Lohn für Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe steigt außerdem im Westen um zwei Prozent, im Osten um 2,7 Prozent. Auch Auszubildende des Baugewerbes dürfen sich freuen. Diese erhalten in Westdeutschland im ersten Lehrjahr 15 Euro mehr, Auszubildende aus Ostdeutschland 25 Euro mehr. Zusätzlich gibt es im Mai für alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 450 Euro.

Neue Abläufe beim Lohnsteuerabzug

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden bereits zum 1. Januar 2023 erhöht, ab dem 1. April 2023 sind diese beim Lohnsteuerabzug anzuwenden. Einige dürften durch diese Änderung mehr netto vom brutto auf dem Konto erhalten.

Telefonische Krankschreibung

Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Besuch in der Arztpraxis krankschreiben zu lassen, geht zu Ende. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis morgen.

Corona-Schutzverordnungen

Und last, but not least geht es um Corona: am 7. April läuft die noch geltende Corona-Schutzverordnung aus. Zwar sind viele Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Quarantäne bereits gefallen. Sollten aber von der Bundesregierung keine weiteren Anstalten gemacht werden, gibt es ab dem Tag deutschlandweit keine Corona-Regeln mehr.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

2023-03-30T18:41:26+02:00 30. März 2023|Allgemein|